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Spartipps

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Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher kommt nur dann, wenn er von einem
Ihrer Gläubiger beauftragt wurde. Voraussetzung dafür ist
das Vorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels. Das ist
meist ein Vollstreckungsbescheid, der bei Gericht gegen Sie
erwirkt wurde oder ein Gerichtsurteil, das Sie zur Zahlung
verpflichtet.
Wer
also noch keinen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil
bekommen hat, wird nicht vom Gerichtsvollzieher aufgesucht.

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Billiger
leben - Nebenkosten senken - Energie sparen - Schulden
abbauen.
Die besten Spartipps mit Infolinks
(Broschiert)
Kurzbeschreibung
Viele kleine Beträge summieren sich über das Jahr
verteilt zu enormen Beträgen. Dazu gehören in erster
Linie die laufenden Kosten. Diese Kosten sind deshalb
so tückisch, weil sie oft als Daueraufträge vom
Konto abgebucht und nie mehr kritisch überprüft
werden. Das Buch hilft Ihnen die schwarzen Löcher in
Ihrer Kasse aufzuspüren. Es gibt einfache praktische
Tipps, die leicht in die Tat umzusetzen sind. Die
meisten Einsparungen werden Sie überhaupt nicht
bemerken! Trotzdem wird am Monatsende mehr Geld auf
Ihrem Konto bleiben – ohne dass Sie spürbar auf
etwas verzichten müssen.
Autor:
Thomas Amberger
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Weitere
interessante Bücher finden Sie in unserer
Bücherecke!

Weitere
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter
www.der-gerichtsvollzieher.de
Informationsplattform rund um die Zwangsvollstreckung.
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1000Haushaltstipps.de
Eine Sammlung von Haushaltstipps und -tricks:
Hier
finden Sie eine laufend erweiterte Sammlung von Tipps
und Tricks, die in vielen Bereichen des Haushalts
helfen, die anfallenden Arbeiten einfach, schnell und gründlich
zu erledigen.
1000
Tipps für den Haushalt ...
Wenn Sie noch Rezepte, Tipps zur Gesundheit, Hausputz, Wäschepflege,
Fleckenmittel, Recycling, Anregungen zur Ungezieferbekämpfung
oder, oder, oder... haben, senden Sie uns eine kurze Nachricht.
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