Versicherungen
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Abgeschlossen ist so
eine Versicherung schnell. Loswerden ist schon etwas
schwieriger. Die ungünstigste Lösung ist, einfach die Prämie
nicht mehr zu bezahlen. Dann kündigt die Versicherung den
Schutz auf - treibt aber trotzdem noch offene Beiträge ein.
So weit muss man es nicht kommen lassen.
Vertrag
Ist nichts anderes vereinbart, sind Policen nur zum Ende der
Vertragslaufzeit kündbar. Dafür gilt eine Frist von meistens
drei Monaten (z. B. Hausrat- oder Unfallversicherung).
Verpasst der Kunde diese, verlängert sich der Vertrag
stillschweigend - in den meisten Fällen um ein weiteres Jahr.
Tipp: Wer
seinen Vertrag »zum nächstmöglichen Zeitpunkt« auflöst,
erspart sich mühselige Rechnereien. Immer schriftlich und per Einschreiben mit
Rückschein kündigen.
Für Kfz-Versicherungen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Da das Versicherungsjahr fast immer
mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, muss die Kündigung
also spätestens am 30. November abgeschickt werden.
In manchen Situationen steht Versicherten ein Sonderkündigungsrecht
zu:
Wenn die Versicherung den Beitrag, aber nicht den
Leistungsumfang erhöht
oder das »versicherte Risiko«
nicht mehr besteht. Dies gilt z. B., wenn jemand
sein
Auto verkauft hat. Im Voraus gezahlte Beiträge können Sie dann anteilig
von der Versicherung zurückfordern. Außer der Reihe kündigen
können Sie auch wenn
ein Schaden entstanden ist (z. B.
durch Einbruch). Aber: Auch die Versicherung kann
dann den Vertrag auflösen.
Anbieter-Wechsel
Bevor Sie den Anbieter wechseln, sollten Sie eine
verbindliche Zusage haben, dass die neue Versicherung Sie
aufnimmt. Das kann schwierig werden, wenn Sie
bereits häufiger Schäden gemeldet haben, z. B. in der
Privathaftpflicht.
Widerruf
Schnell
aus einem Vertrag heraus kommen Kunden in den ersten
zwei Wochen, dann genügt ein schriftlicher Widerruf.